Bäume, Sträucher und Hecken geben wunderbare Grenzmarker ab. Und selbst wenn daneben noch ein Zaun zum Einsatz kommt, besitzt die Grenzbepflanzung dennoch einen hohen Stellenwert. Wirken Grundstücksgrenzen damit doch weit weniger martialisch. Allerdings kann das Grün selbst schnell zum Auslöser von Streitigkeiten werden. Besser also, man kennt sich aus! Im zweiten Teil dieser Serie klären wir auf, worauf bei der Grenzbepflanzung zu achten ist, um Streit zu vermeiden.

Traute Nachbarschaft

Wer alle rechtlichen Bestimmungen beherzigt, die wir im vorigen Artikel Grundstück eingrenzen bereits kurz angerissen haben, kann dem berüchtigten nachbarschaftlichen Streit am Gartenzaun oder der Buchsbaumhecke meist aus dem Weg gehen. Dennoch sollte rechtzeitig vor dem ersten Spatenstich Zeit für ein freundliches Gespräch mit der Nachbarschaft gefunden werden. Viele Streitigkeiten an der grünen Grenze tragen nicht nur unnötig zu zwischenmenschlichen Spannungen bei. Sie verursachen nicht selten auch hohe Kosten, denn die Konsequenzen können bis zu einem gerichtlich angeordneten Rückbau der Grundstückseinfriedung führen.

In einigen deutschen Bundesländern muss die Grenzbebauung sogar gemeinschaftlich geplant und errichtet werden, wenn das Nachbarschaftsrecht eine gemeinsame Einfriedung vorsieht (Berlin, Niedersachsen, Brandenburg). Das führt letztlich auch zu einer Kostenteilung. Für solche Fälle gilt, dass der Eigentümer für die von der Hauptstraße aus gesehene rechte Grundstücksseite verantwortlich ist und auch bezahlt. Diese Kostenregelung trifft später auch für die Unterhaltung der Grenzhecke oder des Zauns zu.

Grenzbepflanzung im Zaum halten

Lebende Einfriedungen aus Heckensträuchern zählen zu den häufigsten Auslösern von Streitigkeiten unter Grundstücksnachbarn. Besteht in den Landesgesetzen keine anderslautende Regelung, ist allein der Eigentümer, auf dessen Grundstück die Hecke verläuft, für die beidseitige Pflege verantwortlich. Darunter fallen auch überhängende Zweige und insbesondere ein zu hoher Wuchs. Dieser kann bei den Nachbarn zu unerwünschten Schattierungen von Blumen- oder Gemüsebeeten führen. Im Allgemeinen sind im Nachbarschaftsrecht Maximalhöhen bei gleichzeitigen Mindesabständen für Bepflanzungen vorgesehen.

Wildwuchs hat sogar das Potential, beispielsweise während eines Sturms zu einer Unfallquelle auf dem fremden Grundstück zu werden. Für eventuelle Folgen wird der Heckenbesitzer zur Verantwortung gezogen. Das heißt jedoch nicht, dass der Nachbar damit beginnen darf, ohne zu fragen das störende Grün eigenmächtig zu stutzen. In diesem Fall wäre der Tatbestand einer Sachbeschädigung erfüllt. Vielmehr muss durch ihn zunächst eine Fristsetzung erfolgen. Erst nach ergebnislosem Verstreichen der Frist darf er selbst zur Heckenschere greifen und überstehende Zweige entfernen.

© Gundolf Renze | Hecken sind in aller Regel zuzuschneiden, bevor sie auf das Grundstück des Nachbarn wuchern. Noch bedeutsamer ist aber…

Baumwuchs an der Grundstücksgrenze

Bunte Grundstücksgrenzen mit Obststräuchern oder Spalierobstbäumen liegen seit einigen Jahren voll im Trend. Beide Parteien können sich hier vom Frühjahr bis in den späten Herbst hinein an farbenfrohen Blüten und leckeren Früchten erfreuen. Stehen Bäume und Sträucher genau auf der Grenze zweier Grundstücke, müssen die gemeinsamen Erträge geteilt werden. Auch darf der Baum nicht ohne beiseitiges Einverständnis einfach gefällt werden.

Für alle anderen Fälle gilt, dass der Nachbar auch bei Bäumen verlangen darf, dass Äste, die auf sein Grundstück ragen, vollständig entfernt werden. In Österreich können Nachbarn dank Überhangsrecht sogar jederzeit selbst zur Astschere greifen. Geht von betreffenden Ästen eine Gefahr aus, müssen die Eigentümer dabei die Hälfte der Kosten tragen. Für die Früchte gilt: Fallobst, das auf das Grundstück der Nachbarn fällt, darf von diesen jederzeit eingesammelt werden. In Österreich ist es zudem erlaubt, Äste abzuernten, die auf das eigene Grundstück ragen.

 

© Jean-Pierre | Fallen Äpfel während der Reifezeit auf den Grund des Nachbarn, gehen sie unmittelbar in dessen Besitz über. Er darf sie…

Staatliche Eingriffe

Für den Fall, dass das eigene Grundstück an eine öffentliche Verkehrsfläche grenzt, zählt auch die Kommune bzw. deren Verwaltung zu den Nachbarn. Bei Post vom Amt, wie sie auf nebenstehendem Bild zu sehen ist, empfiehlt sich rasches Handeln. Ansonsten kann es schnell teuer werden. Das „Corpus Delicti“ (Bild unten, gelber Pfeil) könnte Pkw-Fahrer beim Links- oder Rechtsabbiegen von der auf 30 km/h begrenzten Einbahnstraße auf die mäßig frequentierte (Dorf)-Hauptstraße behindern. Also ist hier Abhilfe zu schaffen.

© Fred Lübke | Auch mit Städten und Gemeinden kann ein Nachbarschaftsstreit um die Grenzbepflanzung drohen. Auslöser sind vor allem…

In aller Regel gilt: Vorbeugen ist besser, als das Nachsehen haben. Wer also seine nachbarschaftlichen Beziehungen und Grundstücksgrenzen regelmäßig pflegt, wird auch von unliebsamen Auseinandersetzungen weitestgehend verschont bleiben. Doch das heißt nicht, dass man die Neugier der Nachbarn kampflos hinnehmen muss.

Im nächsten Teil der Serie schauen wir uns deshalb an, welche Arten von Grundstücksbegrenzungen sich besonders als Sichtschutz eignen, wo jeweils die Vor- und Nachteile liegen und mit welchen Kosten gerechnet werden muss. Mehr dazu in unserem nächsten Artikel Sichtschutz im Garten!

© Fred Lübke | Wenn bei einer Begehung festgestellt wurde, dass ein Baum die Verkehrssicht stark beeinträchtigt, werden deren Besitzer zur…

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