Ratten mindern Miete
Die Kammerjäger legten Köder in der Wohnung aus, brachten Spurenstaub auf dem Boden an und sperrten drei Räume (Küche, Wohn- und Arbeitszimmer) vorübergehend komplett. Ein normales Wohnen war unter solchen Umständen nicht mehr möglich. Die Mieterin minderte ihre monatlichen Zahlungen für diesen Zeitraum um 80 Prozent, was nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der Landesbausparkassen (LBS) später auch gerichtlich bestätigt wurde. Der Eigentümer hatte zuvor behauptet, die Mieterin sei selbst mitverantwortlich für die Rattenplage, weil sie die Terrassentüre ständig habe offen stehen lassen. Das sah die Justiz nicht so. Es müsse dem Nutzer einer Wohnung schon gestattet sein, die Türe zur Terrasse zu öffnen, das falle eindeutig unter den vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. (Amtsgericht Dülmen, Aktenzeichen 3 C 128/12)
Bildquelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)