Achtung bei der Bauplanung: Wenns im Haus später tierisch wird!

Künftige Bauherren haben an viele Fragen zu denken, ehe der erste Spatenstich für das neue Traumhaus angegangen wird. Mitunter passiert es allerdings selbst passionierten Tierliebhabern, dass den vierbeinigen Mitbewohnern in der frühen Planungsphase nicht die erforderliche Aufmerksamkeit gewidmet wird. Hund, Katze, Meerschweinchen und Co. gehören zwar schon seit Ewigkeiten zum geliebten häuslichen Miteinander, aber wie soll das Zusammenleben im neuen Familiendomizil oder auf dem Grundstück ablaufen? Was also muss bei der Bauplanung mit Tier unbedingt Berücksichtigung finden?

Harmonisches Zusammenleben

Während für den normalen Hauskater außer der obligatorischen Katzenklappe in der Haustür eher wenig konstruktive Veränderungen an der Inneneinrichtung des neuen Hauses anfallen, kann der bauliche Aufwand für Hundehalter schon bedeutend höher ausfallen. Wer noch größere Tiere besitzt, muss diesen Umstand eventuell sogar schon beim Grundstückskauf berücksichtigen. In Zeiten der Eigenversorgung mit Lebensmitteln ist auch der Wunsch nach den eigenen glücklichen Hühnern keine Ausnahme mehr bei den Häuslebauern. Dennoch ist auch bei der Tierhaltung auf eigener Scholle einiges zu beachten, was zum einen der Gesetzgeber verlangt und darüber hinaus im Interesse eines harmonischen Zusammenlebens mit den lieben Nachbarn anzuraten wäre.

Vorrang über alles hat in Deutschland zunächst das Tierschutzgesetz in der Fassung vom 18.05.2006, das am 29.03.2017 zu einer Reihe von Fragen, die besonders mit der Tierhaltung zusammenhängen, letztmalig geändert wurde. Einen Blick in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu werfen, lohnt sich ebenfalls, wenn Tiere in mengenmäßig größerem Umfang gehalten werden sollen. Wer einen Stall zu errichten plant, sollte sich mit der gültigen Baunutzungsverordnung befassen oder sich für eine mobile und damit jederzeit versetzbare Behausung für seine Haustiere zufriedengeben, die wesentlich unproblematischer betrieben werden kann. Darüber hinaus macht es naturgemäß einen erheblichen Unterschied, ob das Baugrundstück im Umfeld eines allgemeinen städtischen Wohngebietes liegt oder einen eher ländlichen Charme hat. Zudem wird der Haustierbestand meistens auch bei der Planung der Baunebenkosten nicht ohne gewissen Einfluss bleiben, da in vielen Fällen eine geeignete Grundstücksumfriedung in die Kalkulation gehört.

Tierischer Ärger mit den Nachbarn

Bestimmte Tierarten, wie etwa die aus der Gattung der Exoten, verlangen nach ganz besonderen, ihrer natürlichen Umwelt genau angepassten Temperaturen und Luftfeuchtigkeitswerten, die womöglich auch noch konstant gehalten werden müssen. Zusätzlich ist an die sichere Unterbringung bestimmter Tierarten im Rahmen eines ohnehin geplanten Neubaus zu denken, da beispielsweise für die Reptilienhaltung sehr spezielle gesetzliche Sicherheitsauflagen beachtet werden müssen. Und schließlich ist ein einvernehmliches und freundliches Miteinander zur Nachbarschaft die entscheidende Basis dafür, dass Hauseigentümer das gemeinsame Leben mit ihren tierischen Mitbewohnern möglichst lange konfliktfrei genießen dürfen.

Ansonsten könnte folgendes Szenario auf Tierhalter zukommen, wie es beim Landgericht Lüneburg entschieden wurde: In betreffendem Fall fühlten sich Nachbarn eines Tierfreundes, dessen Katzen in einer ländlichen Gegend freien Auslauf hatten, durch deren charakteristisch riechende „Duftmarken“ belästigt. Neben Zahlung der Gerichtskosten musste er laut Urteilsspruch dafür sorgen, dass künftig nur noch maximal zwei seiner Tiere in Ausgang gehen dürfen. Die übrigen Katzen wurden zum „Hausarrest“ verurteilt. Wer jetzt meint, ein Katzennetz könne helfen: falsch! Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte dagegen geklagt, dass ein Katzenhalter ein solches Netz an seiner Hausfassade angebracht hat, welches nach Einschätzung der Kläger die gesamte Optik der Immobilie verunstalten würde. Das Urteil nach Auffassung des Bayerischen Obersten Landgerichts: Das Netz ist zu entfernen, unabhängig davon, ob es fest mit dem Mauerwerk verbunden ist oder nicht.

 

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