Pfusch am Bau – Härtetest für Nerven und Budget
Rechtssicherheit schaffen
Ein wesentliches Problem besteht darin, Mängel am Bau unverzüglich zu erkennen, entsprechende Beweise sicherzustellen und im Nachgang rechtssicher zu handeln. Schließlich sind die meisten Bauherren, wenn es sich um private Vorhaben und Bauten handelt, Laien auf diesem Gebiet. Besonders die gravierenden Baumängel, deren Auswirkungen von ihrem Gesamtumfang her erst relativ spät sichtbar werden, gehören in die Hände eines ausgewiesenen und erfahrenen Bausachverständigen. Nur der ist in der Lage, eine gerichtsfeste Beweissicherung durchzuführen und die begründeten Interessen in seinen gutachterlichen Stellungnahmen rechtssicher zu manifestieren. Nicht selten kann ansonsten ein schwerwiegender Mangel wie Nässe im Mauerwerk, Schimmelbefall an den Wänden oder eine fehlerhaft ausgeführte Dämmung des Dachstuhls im finanziellen Ruin von privaten Bauherren enden.
Kompetente Hilfe finden
Idealerweise setzt bereits bei der Planung eine baubegleitende Qualitätskontrolle ein und erstreckt sich über die gesamte Bauphase bis hin zur Abnahme des fertigen Wohnobjekts. Je qualifizierter und erfahrener der beauftragte Gutachter ist, desto größer werden die Chancen bei einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung sein. Auch der Bauherrenschutzbund e. V. als gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation unterstützt Interessenten bei der Suche nach einem kompetenten, objektiven und unabhängig arbeitenden Bausachverständigen innerhalb seines Beratungsnetzwerks. Neben einer Vielzahl von Expertentipps und Ratgeberbroschüren wird auf dem Onlineportal des BSB eine bundesweite Übersicht von Bauherrenberatern und Vertrauensanwälten zur Verfügung gestellt.
Auf dem Pulverfass
Wie wichtig eine qualifizierte Kooperation mit einem Bausachverständigen für Häuslebauer werden kann, beweisen die Ergebnisse einer aktuellen Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2015, die von der Beratungsgesellschaft Porsche-Consulting in Auftrag gegeben wurde. Danach reklamierte im Durchschnitt jeder zweite Bauherr die Qualität bei den beauftragten Neubauten und verlangte Reparaturen und Nachbesserungen. Bei 18 Prozent aller Befragten, die während der vergangenen fünf Jahre ein Haus neu gebaut oder gekauft hatten, eskalierte der Streit mit den Bauunternehmen so weit, dass die Schlichtung durch einen Gerichtsentscheid herbeigeführt werden musste.
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