Mieterstrom: Kommt jetzt die große Energiewende?

Die in aller Munde präsente Energiewende und besonders der Weg zu ihrer praktischen Umsetzung geben sich schwerer, als ursprünglich angenommen. Grund genug, dass sich seit einigen Monaten nun auch Menschen ohne Wohneigentum aktiv auf diesem Gebiet einbringen können. Die Mieterstromförderung klingt nicht nur schön, sie ist auch praktisch. Denn wer zahlt seinem Energieversorger schon gerne die Stromsteuer, das Netzentgelt und noch eine Konzessionsabgabe obendrauf? Aber wie funktioniert dieses Modell genau, das der Deutsche Bundestag erst im letzten Sommer beschlossen hat?

Mieterstrom – Was ist das?

Es ging alles recht schnell: Nachdem der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die solare Aufrüstung deutscher Hausdächer und Balkone in trockenen Tüchern hatte, gab es schon einige Wochen später die ersten Planungen zukunftsträchtiger Pilotprojekte. Wichtig zu wissen ist, dass der Begriff „Mieterstrom“ nicht meint, dass der Strom ausschließlich von einer Mietpartei bzw. den Bewohnern einzelner Einfamilienhäuser dezentral erzeugt, verwaltet und verbraucht wird. Das „Gelbe Viertel“ in Berlin-Hellersdorf gehört zu den Referenzobjekten, in dem bereits mehrere Hundert Mieter Sonnenstrom beziehen, der mit 2,65 bis 3,7 Prozent bezuschusst wird.

Ziel dieser Regelung war, dass es auch in den größeren Städten der Ballungsgebiete gelingen soll, Solarstrom zu gewinnen und direkt beim Erzeuger zu verbrauchen. Der Begriff Mieterstrom ist dabei jedoch etwas irritierend, da in den meisten Fällen die Wohnungseigentümer-Gemeinschaften bzw. -Genossenschaften vom Nutzen der staatlichen Förderungen profitieren. 

Bürokratische Hürden

Bedingung für diese Subventionen ist, dass die errichteten Solaranlagen eine maximale Leistung von 100 kW haben. Öko-Stromversorger stellen hierfür meist das technische Equipment zur Verfügung. Viele kommunale Stadtwerke stehen ebenfalls in den Startlöchern dieses profitablen Geschäftsfeldes, das allerdings für Unternehmen wie Privatleute seine Tücken hat, was die bürokratischen Pflichten anbelangt. Wer in Deutschland Solarstrom anbietet, wird nämlich zum Energieversorger und ist damit im kaufmännischen Sinne steuerpflichtig.

Andererseits wird der selbst produzierte Mieterstrom in den allerwenigsten Fällen ausreichend sein, um den Energiebedarf der vermieteten, eigenen Immobilie für alle Mietparteien zu decken, was wiederum eine Reihe bürokratischer Pflichten nach sich zieht. Bei privaten Mietern dürfte sich indes mit dem hausgemachten Sonnenstrom von den Balkonbrüstungen oder vom Dach, organisatorisch gesehen, wenig ändern. 

Lohnt sich das?

Die Eigentümer der Anlage, egal ob Besitzer einzelner Mehrfamilienhäuser oder Vermieter eines kompletten Wohngebiets, müssen da schon wesentlich gründlicher rechnen. Denn dort kommen die eben erwähnten bürokratischen Tücken ins Spiel. Das gesamte Konzept droht sofort unrentabel zu werden für den Fall, dass der erzeugte Strom nicht im eigenen Gebäude verbraucht wird. Bei Häusern mit weniger als zehn Wohnungen kann die Wirtschaftlichkeitsberechnung des umweltfreundlichen Ökostroms nämlich sehr schnell negativ ausfallen, besonders wenn einzelne Mieter später aus dem vereinbarten Stromvertrag aussteigen.

Verlässliche Daten zur Rentabilität und Amortisation der Solaranlage für den Mieterstrom erhalten Vermieter bzw. Hauseigentümer erst durch ein konkretes Angebot durch ein Fachunternehmen, sodass unter der Voraussetzung einer weitgehenden Transparenz von EEG-Umlage und Mieterstromzuschuss jährliche Renditen von um die 4 Prozent realistisch sind. Wer als Kleinvermieter auf eigene Faust Solarstrom vermarkten möchte, findet bei der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie  e. V. viele hilfreiche Informationen und sollte dazu noch in seiner Lieblingssuchmaschine den Begriff „Mieterstrom-Tool“ eintragen.

 

Bildquelle: © reimax16 - Fotolia.com

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