Jetzt NEU: Energielabel für Heizungen

Ab dem 26. September 2015 müssen in Deutschland alle neuen Heizgeräte mit einem Effizienzlabel versehen sein, wie man es bereits von Waschmaschinen, Kühlschränken und Fernsehgeräten kennt. Das schreibt die europäische Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung von Heizungen vor. Ziel ist es, die Verbraucher dazu zu bringen, bei der Entscheidung für einen neuen Heizkessel die Energieeffizienz stärker zu berücksichtigen.

Alle Heizgeräte werden nach einem bestimmten Mess- und Berechnungsverfahren in Effizienzklasse von A++ bis G eingeteilt. Eine farbliche Kennzeichnung der Effizienzklassen von grün bis rot verdeutlicht die Einordnung auf den ersten Blick. Gas- und Ölheizungen mit Brennwerttechnik beispielsweise bekommen in der Regel ein A und landen damit im grünen Bereich der Skala.

„Das Anlagenlabel zeigt, wie effizient das jeweilige Heizgerät mit dem Energieträger umgeht – nicht mehr und nicht weniger“, sagt Dr. Ernst-Moritz Bellingen vom Institut für Wärme und Oeltechnik. „Keine Aussage trifft es über die Energiekosten, da der verwendete Energieträger bei der Bewertung nicht berücksichtigt wird“, betont der Experte. Eine besser gelabelte Anlage könne im Betrieb teurer sein als eine mit einer schlechteren Effizienzklasse. Deshalb warnt auch die Verbraucherzentrale NRW davor, „direkte Rückschlüsse von den Effizienzklassen auf die Betriebskosten“ zu ziehen. Die Energiekosten sollten bei der Entscheidung für ein Heizsystem also immer zusätzlich betrachtet werden. Grundsätzlich muss die Heizung zum jeweiligen Gebäude passen. Dabei spielt auch die Einbausituation eine große Rolle, die durch das Label gar nicht abgebildet werden kann, betont die Verbraucherzentrale NRW. Hausbesitzer, die eine Erneuerung planen, sollten sich vorab zu möglichen Lösungen beraten lassen.

Wer sich von seinem Heizungsbauer ein Angebot für einen neuen Heizkessel erstellen lässt, wird darin zumeist zwei Label vorfinden: das oben beschriebene Anlagenlabel und ein sogenanntes Verbundlabel. Hintergrund ist, dass das Anlagenlabel den Kessel vollkommen isoliert bewertet, also auch ohne die Regelung. Durch die Kombination mit einer Regelung, die zwingend erforderlich ist, wird das Heizgerät formal zu einer Verbundanlage – erhält also zusätzlich das entsprechende Label. Dieses muss auch erstellt werden, wenn ein Heizgerät beispielsweise mit einer Solarthermieanlage gemeinsam in einem „Paket“ verkauft wird.

 

Bildquelle: bpr/IWO

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