Alles schläft, aber der Rauchmelder wacht

Der Rauchmelder wacht, und das macht er wohl erfolgreich – trotz aller Anfangskritik und den vielen Vorurteilen. Das sagt jedenfalls die Bilanz der vor 15 Jahren gegründeten Kampagne „Rauchmelder retten Leben“, einer Initiative des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Gab es bis kurz nach der Jahrtausendwende noch 800 Brandtote, hat sich deren Zahl bis Anfang letzten Jahres nahezu halbiert, obwohl zu dieser Zeit gerade erst 50 Prozent der privaten Haushalte mit den kleinen Warngeräten an der Wohnungsdecke ausgestattet waren. Schon jetzt sind sie bundesweit in allen Um- und Neubauten Pflicht. Um bestehende Wohnungen nachzurüsten, müssen derzeit noch sieben Bundesländer bis voraussichtlich Dezember 2018 nachziehen.

Kleine Lebensretter

Wenn schon nicht beim finalen Termin, so haben sich die deutschen Bundesländer, mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern, doch zumindest darüber geeinigt, dass die Einbaukosten für einen neuen Rachmelder vom Vermieter zu tragen sind. Die Anschaffungskosten sind auch nicht im Nachhinein auf die Betriebskosten umlegbar, die Wartung der Rauchmelder allerdings schon. Dennoch besteht rein theoretisch die Möglichkeit einer Mieterhöhung. Der Gesetzgeber hat die Höhe jedoch bei maximal elf Prozent des tatsächlichen Anschaffungspreises gedeckelt.

Da gute und zuverlässig arbeitende Markengeräte mit Lithium-Langzeitbatterien laut Stiftung Warentest bereits ab ca. 20,- € im einschlägigen Handel zu finden sind, dürften Wartungskosten oder Mietpreiserhöhungen in aller Regel moderat ausfallen. Dennoch raten die Testredakteure zum Kauf von deutlich teureren Funkmeldern, die untereinander vernetzt sind und auch dann warnen, wenn in einem benachbarten Zimmer ein Feuer ausbrechen sollte. Dass Rauchmelder Leben retten können, ist unbestritten. Ursache für Todesfälle bei Wohnungsbränden sind nicht die Flammen, sondern der entstehende, hochgiftige Rauch. Zu spät oder überhaupt nicht bemerkt, können hier schon wenige Atemzüge tödlich sein.

Rauchmelderpflicht für Private

Eine oft gestellte Frage an Versicherungsberater lautet: „Und was passiert, wenn ich gar keinen Rauchmelder will?“ Die Antwort: Wenn es nicht gerade brennt, vermutlich nicht allzu viel. Denn Fakt ist, dass der Einbau der Geräte in Privatwohnungen von staatlicher Seite weder kontrolliert noch mit Sanktionen begleitet.

Und die Versicherung? Nach dem Willen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer muss die gesetzliche Rauchmelderpflicht zwar grundsätzlich beachtet werden. Ein eventuelles Nichtbefolgen hätte aber kaum Auswirkungen auf den bestehenden Versicherungsschutz. Als Begründung wird angegeben, dass ein fehlender Rauchmelder allein keine Brandursache darstelle und jeder Nachweis über einen dadurch entstandenen höheren Schaden fehle. Private Vorsorge bleibt in Sachen Rauchmeldern also auch weiterhin eine Frage persönlicher Verantwortung.

 

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