Erfolgreicher Kampf gegen Plagiate

Winnenden, Juni 2015 – Bereits im Februar 2014 hat Kärcher im chinesischen Guangzhou einen Prozess wegen der Verletzung von Geschmacksmustern gegen das Unternehmen Ningbo Yadi Import & Export Co., Ltd und dessen Fabrikanten Ningbo Elmar Electrical Manufacturing Co., Ltd, gewonnen. Jetzt wurde Kärcher auch in zweiter Instanz durch das Obere Volksgericht Recht zugesprochen. Damit wehrt sich der Weltmarktführer für Reinigungstechnik erneut mit Erfolg gegen Produktpiraterie – Gegenstand des Verfahrens waren Kopien des Fenstersaugers WV Classic.

Das Obere Volksgericht bekräftigte das erstinstanzliche Urteil, dass das Originalprodukt und die Fälschung des Fenstersaugers im Gesamteindruck ein identisches Erscheinungsbild aufweisen und sich vom Konsumenten optisch nicht eindeutig unterscheiden lassen. Neben Schadensersatzzahlungen müssen die beiden beklagten Unternehmen auch sämtliche Bestände des Plagiats sowie die zur Herstellung benötigten Werkzeuge vernichten. Zudem hat sich der Fabrikant Ningbo Elmar dazu verpflichtet, in Zukunft keine Produkte herzustellen, die Schutzrechte des deutschen Reinigungsspezialisten verletzen. Immer wieder erscheinen Plagiate erfolgreicher Kärcher-Geräte auf dem Markt: Zurzeit sind fast 40 Nachbauten des von Kärcher erfundenen und erstmals auf den Markt gebrachten Fenstersaugers WV bekannt, darunter viele, die unter dem Verdacht der Schutzrechtsverletzung stehen.

 

Bildquelle: Plagiarius e.V.

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