Abgeblitzt: Denkmalschutz auf eigene Faust scheitert

Ein schönes altes Haus in der Nachbarschaft soll abgerissen werden? Solche Pläne können bei Anwohnern schnell für Ärger sorgen. Doch die Möglichkeiten Dritter, sich für den Erhalt der betroffenen Bausubstanz einzusetzen, sind begrenzt. Das musste jetzt auch ein Mann feststellen, der sich schützend vor ein altes Rathaus gestellt hatte. Seine Meinung war schlicht und ergreifend nicht gefragt.

Der Fall

Ein Anwohner sah es gar nicht gern, dass sich seine Gemeinde entschlossen hatte, das in der unmittelbaren Nachbarschaft liegende alte Rathaus abzureißen. Er betrachtete das Gebäude als ein schützenswertes Denkmal (das es rein rechtlich gesehen gar nicht war) und stellte einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Die Kommune als Eigentümerin war komplett anderer Meinung. Die Immobilie sei nicht originalgetreu vorhanden und architektonisch von keinem großen Wert.

Das Urteil

Auf diese Frage ließ sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS das zuständige Gericht erst gar nicht ein. Bereits der Antrag des Nachbarn sei nicht zulässig, denn ihm stehe „kein subjektiv-öffentliches Recht auf denkmalrechtliches Einschreiten“ zu. Die bloße Nähe des eigenen Anwesens begründe das nicht, zumal er selbst nicht über ein Wohngebäude verfüge, das als Kulturdenkmal anerkannt sei. (Verwaltungsgericht Hannover, Aktenzeichen 4 B 6988/18)

 

Bildquelle: Bundesgeschäftsstelle LBS

Erzähl auch anderen davon