Keine Gnade: Letzter Mieter haftet für alle Schäden
Der Fall
Die Eigentümerin einer Wohnung machte gegenüber der Mieterin bei der Rückgabe des Objekts Forderungen geltend. So waren die Türen und Türzargen erheblich abgenutzt und zerkratzt. Für die fachgemäße Wiederherstellung sollte die Mieterin aufkommen. Diese aber berief sich auf ihre Vor- oder vielleicht sogar Vorvormieter, die für die Schäden verantwortlich seien. Durch ihren eigenen Gebrauch seien höchstens ein paar weitere Kratzer hinzugekommen. Aus diesem Grund wollte sie die Reparaturen nicht bezahlen.
Das Urteil
Der Vertrag besage eindeutig, dass die Mieterin am Ende der Laufzeit die Wohnung in unbeschädigtem Zustand zurückgeben müsse, befand der zuständige Richter. Hier gebe es jedoch erhebliche Mängel, die auch im Abnahmeprotokoll nach dem Auszug bestätigt seien. Nun hätte es nach Überzeugung des Gerichts an der Mieterin gelegen, Beweise für das Vorhandensein der Schäden bereits bei ihrem Einzug zu liefern. Das sei ihr jedoch nicht gelungen.
Bildquelle: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS