Massentierhaltung in der Wohnung?

Achtung, Katzenfreunde! Wer gar nicht genug tierische Mitbewohner sein Eigen nennen kann, muss mit Konsequenzen rechnen. Wird das übliche Maß bei der Zahl an Haustieren überstrapaziert, muss nach dem Auszug nicht einmal mehr die Versicherung haften, wenn die Wohnung in desolatem Zustand zurückbleibt. Das musste nun eine Katzenbesitzerin bitter erfahren, die es mit ihrer Tierliebe zu gut meinte.

Berlin (ots) - Das dicke Ende kam, nachdem die Mieterin einer Wohnung längst ausgezogen war. Der Eigentümer stellte fest, dass die Immobilie durch Katzenurin erheblich geschädigt worden sei. Er forderte über 15.000 Euro Schadenersatz. In dieser Situation erinnerte sich die Katzenbesitzerin an ihre private Haftpflichtversicherung und bat um Unterstützung in dieser Angelegenheit. Doch die Assekuranz weigerte sich, etwas zu bezahlen. Die Begründung: Die Versicherte habe insgesamt vier Katzen gehalten. Man müsse deswegen von einer "übermäßigen Beanspruchung der Mietsache" sprechen, die durch den Vertrag nicht abgedeckt sei. Der zuständige Zivilsenat des Oberlandesgerichts, der in diesem Fall urteilen musste, schloss sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dieser Rechtsmeinung an. Eine Beanspruchung der Mietsache sei übermäßig, wenn sie über das für einen Raum vereinbarte oder übliche Maß hinausgehe und deswegen ein erhöhter Verschleiß eintrete. Genau aus diesem Grund müsse die Versicherung hier nicht eintreten. (Oberlandesgericht Hamm, 20 U 106/14)

 

Bildquelle: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschaeftsstelle LBS

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