Auch nicht zur Miete: Streitsüchtige Eigentümer mussten Wohnung räumen
Der Fall
Ein Ehepaar war wegen Beleidigungen, Bedrohungen und einer Körperverletzung gegenüber einem anderen Eigentümer zum Verkauf seiner Wohnung verurteilt worden. Im anschließenden Zwangsversteigerungsverfahren erwarb eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts das Objekt und erlaubte den Alt-Eigentümern, weiterhin dort zu wohnen. Das war natürlich nicht im Sinne der Miteigentümer gewesen, die ausdrücklich einen Auszug der Betreffenden gewollt hatten.
Das Urteil
Über zwei Gerichtsinstanzen hinweg erhielt die Eigentümergemeinschaft mit ihren Beschwerden Recht. Es sei den Nachbarn nicht zuzumuten, dass sie weiter mit dem Ehepaar unter einem Dach wohnen – sei es nun als Eigentümer oder als bloße Nutzer der Wohnung. Die renitenten Alt-Eigentümer mussten deswegen ausziehen.
Bildquelle: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS