Mieter zum Sitzduschen gezwungen – Erlaubt oder nicht?

Es dürfte kein Zweifel daran bestehen, in welcher Position die meisten Menschen am liebsten duschen wollen: im Stehen. Nur im Falle von Krankheit oder Gebrechlichkeit wird in der Regel eine sitzende Haltung eingenommen. Doch manchmal kann es auch der bauliche Zustand eines Badezimmers sein, der keine andere Möglichkeit übrig lässt. Dürfen die Mieter dann trotzdem im Stehen duschen, auch wenn das Bad darunter leidet?

Der Fall

Im konkreten Fall war ein Altbau-Bad halbhoch gefliest und es befand sich darin nur eine Badewanne. Der Raum hatte kein Fenster, die nicht gefliesten Wände waren tapeziert. Trotzdem duschten Mieter im Stehen (sie hatten eine entsprechende Halterung angebracht) und sorgten so dafür, dass wegen des Spritzwassers Schimmel entstand. War das ihr gutes Recht? Oder müssen sie für den Schaden aufkommen?

Das Urteil

Die freie Nutzung des Wohnraums ging nicht so weit, als dass die Mieter über bauliche Beschränkungen einfach hinwegsehen durften. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS mussten sie für die Beseitigung des Schimmels aufkommen. Auf Grund des baulichen Zustands des Bades hätte ihnen klar sein müssen: Ein Duschen im Stehen ist hier nicht möglich! (Landgericht Köln, Aktenzeichen 1 S 32/15)

 

Bildquelle: Bundesgeschäftsstelle LBS

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