Mieterhöhung: Brief ordnungsgemäß zugestellt oder nicht?

Berlin (ots) - Die Frage der ordnungsgemäßen Zustellung von Schreiben, z.B. mit der Absicht einer Mieterhöhung, wird immer wieder vor Gericht diskutiert. So machen etwa die Adressaten gerne geltend, den Brief gar nicht erhalten zu haben. Allerdings kann man sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht ganz so einfach herausreden. Das beweist ein aktueller Fall. (Amtsgericht Berlin-Wedding, Aktenzeichen 18 C 380/15)

Der Fall

Eine Mieterin klagte gegen eine Mieterhöhung. Zwar hatte der Hauswart das Schreiben in den Briefkasten eingelegt. Allerdings argumentierte die Frau damit, dass schon seit längerer Zeit die dazugehörige Klappe fehle und jedermann an die Post gelangen könne. Sie habe das Schreiben nicht erhalten und somit sei es auch nicht fristgemäß bei ihr eingetroffen.

Das Urteil

Auch ein Mieter, dem die Immobilie bekanntermaßen nicht gehört, muss dafür sorgen, dass der Briefkasten ordnungsgemäß zu verschließen ist. Das stellte das Amtsgericht Wedding fest. So wäre die Frau im konkreten Fall verpflichtet gewesen, die Eigentümer bzw. die Verwaltung auf das Fehlen der Klappe hinzuweisen und auf eine Reparatur zu drängen. Nachdem sie das über ein Jahr lang nicht getan habe, falle die Unzustellbarkeit von Schreiben in ihren eigenen Verantwortungsbereich.

 

Bildquelle: obs/Bundesgeschäftsstelle LBS

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