Neuer Aufzug: Müssen Mieter die kosten tragen?
Der Fall
Im konkreten Fall wollten sich die Mieter gegen Umlegung der Kosten für die Maßnahme wehren. Hier ging es um Bewohner einer gut 70 Quadratmeter großen Wohnung im dritten von fünf Stockwerken. Die Netto-Kaltmiete hätte wegen der Modernisierungskosten um 11 Prozent gesteigert werden können, was allerdings gar nicht in vollem Umfang gefordert wurde. Die Mieter wollten trotzdem nicht bezahlen und sprachen von einer Luxussanierung.
Das Urteil
Die Argumentation der Mieter konnte vor Gericht nicht überzeugen. Denn das zuständige Amtsgericht wollte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dem nicht folgen. Der Einbau eines Aufzuges stelle grundsätzlich eine Verbesserung der Mietsache dar – insbesondere, wenn man die immer älter werdende Bevölkerung in Deutschland berücksichtige. (Amtsgericht Brandenburg, Aktenzeichen 31 C 298/17)
Bildquelle: Bundesgeschäftsstelle LBS