Schlüsselrückgabe per Briefkasten – Keine gute Idee!

Nach dem Ende des Vertragsverhältnisses müssen Mieter zwingend die Schlüssel zu ihrem Objekt an den Eigentümer zurückgeben. Das dürfte auch jedem Betroffenen bewusst sein. Doch immer wieder kommt es wegen damit zusammenhängender Details zu Streitigkeiten. In einem konkreten Fall mussten die Mieter feststellen, dass eine Schlüsselrückgabe per Briefkasten nicht zu empfehlen ist.

Der Fall

In einem aktuellen Fall behaupteten die Mieter, sie hätten die Wohnung schon Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist geräumt und die Schlüssel (mit exakter Bezeichnung) in den Briefkasten des Eigentümers geworfen. Der aber bestritt das. Er habe nie einen derartigen Brief gefunden, auch nichts von dem bereits erfolgten Auszug gewusst und deswegen schließlich eine Räumungsklage angestrengt.

Das Urteil

Auch vor Gericht war den Mietern kein Glück beschieden. Die Justiz verweigerte ihnen wegen fehlender Aussicht auf Erfolg die Prozesskostenhilfe. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS hieß es im Urteil, wer „eine weniger sichere Art der Rückgabe“ von Schlüsseln wähle, der trage das Risiko des Misslingens. (Landgericht Krefeld, Aktenzeichen 2 T 28/18)

 

Bildquelle: Bundesgeschäftsstelle LBS

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