Die Bauabnahme – ein wichtiger Tag für alle Bauherren
Sachverständigen immer dabei
Viel zu oft kümmern sich Bauherren nur selten während der eigentlichen Bauphase um den Zustand des künftigen Eigenheims. Das gibt dem Bauträger natürlich die Möglichkeit, eventuell bereits sichtbare Mängel zu kaschieren oder zu überbauen. Sehr viel sinnvoller ist es, den Bau regelmäßig mit einem Bausachverständigen zu besuchen, um sich über den Fortschritt zu informieren. So besteht frühzeitig die Möglichkeit, Mängel zu reklamieren. Denn ein später entdeckter sprichwörtlicher “Pfusch am Bau” hat nicht nur juristische und finanzielle Konsequenzen; mangelhaft ausgeführte Arbeiten können auch das Potenzial haben, die Bausubstanz zu schädigen.
Weitreichende juristische Konsequenzen
Die Bauabnahme hat in mehrfacher Hinsicht juristische Konsequenzen. Einerseits kann der Bauträger bzw. der Bauunternehmer nun seine Endabrechnung stellen. Mit dem Tag der Bauabnahme beginnt auch die Frist für die Geltungsdauer der Gewährleistung. Viel entscheidender ist jedoch, dass sich die Beweislast für Mängel am Bau umkehrt. Nach der Bauabnahme muss der Bauherr bei eventuellen Mängeln nachweisen, dass diese bereits während der Bauphase und vom Bauunternehmen verursacht wurden. Das Risiko der Zerstörung oder Beschädigung des Hauses geht somit auf den Eigentümer über.
Tipps für eine optimale Bauabnahme
- 1. Die Bauabnahme beginnt streng genommen bereits mit dem Vertragsabschluss. Die Klauseln zur Bauabnahme sollten vorab anwaltlich geprüft werden. Zu empfehlen ist die Vereinbarung einer förmlichen Abnahme, die eine Besichtigung des Objekts und eine schriftliche Abnahmeerklärung umfasst.
- 2. Acht bis zehn Tage vor der geplanten Abnahme ist es ratsam, die Baustelle in Ruhe mit einem Sachverständigen zu begehen, um Mängel aufdecken zu können.
- 3. Bei Mängeln oder noch offen stehenden Restarbeiten, sind diese schriftlich zu dokumentieren und Fristen zu definieren, bis wann die Arbeiten erledigt werden sollen.
- 4. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Bauunternehmer zum Zeitpunkt der Abnahme alle technischen Unterlagen und Nachweise mit übergibt. Auch hier kann ein Bausachverständiger weiterhelfen.
- 5. Hat der Bauunternehmer Einwände gegen das Protokoll, kann er eigene Formulierungen im Protokoll hinterlegen. Wichtig ist aber auf jeden Fall, dass beim Bauherren unbedingt eine Kopie verbleibt.
Der Bauherren-Schutzbund hat einen übersichtlichen Ratgeber zur Bauabnahme zusammengestellt, der sich detaillierter mit dem Thema beschäftigt und kostenfrei aus dem Netz geladen werden kann.
Bildquelle: Bauherren-Schutzbund e.V.