Bauen ohne Trauschein: Leben mit dem Risiko
Rechtliche Komplikationen
Bauwilligen ohne Trauschein wird seitens der Bundesnotarkammer dringend empfohlen, einen rechtsgültigen Partnerschaftsvertrag abzuschließen. Denn eine spätere Gerichtsfestigkeit wird ausschließlich dann erreicht, wenn vorher eine notarielle Beurkundung stattgefunden hat. Neben der amtlichen Beglaubigung gibt es vom Notariat gleich noch eine Gebührenrechnung dazu, sodass mit Kosten um die 2.000 Euro zu rechnen ist.
Für den Fall, dass zwischen Eheleuten keine eigenen Absprachen für den Todesfall getroffen wurden, übernimmt der Staat die nötigen Formalitäten in Eigenregie. Dabei werden Unterhaltsleistungen für Partner und eventuell vorhandene Kinder sowie ein Vermögens- und Versorgungsausgleich festgeschrieben. Ansprüche ohne Trauschein sind in der Praxis überhaupt nicht oder nur sehr schwierig durchsetzbar; das umso mehr, wenn der Tod eines Partners eintritt, während gebaut wird.
Vorkehrungen treffen
Es gilt also immer Vorsorge zu treffen. Im Notarvertrag sollten beim Bauen ohne Trauschein folgende Fragen rechtssicher verankert sein:
- Wie setzt sich der Kostenanteil beider Partner zusammen?
- Wer ist namentlich als Eigentümer im Grundbuch eingetragen?
- Gibt es beglaubigte Festlegungen für den Fall einer Trennung bzw. wenn einer der Partner verstirbt?
- Wer haftet als Schuldner für das Bankdarlehen und in welcher Höhe sind Tilgungsraten und Zinszahlungen geregelt?
Eine sichere Alternative, zu der auch die Bundesnotarkammer unverheirateten Paaren eindringlich rät, ist die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, besonders in solchen Fällen, in denen beide Partner zur Finanzierung von Immobilie und Grundstück beitragen. Damit ließen sich alle möglichen Eventualitäten zur Lastenregelung, des Mitbenutzer- und Wohnrechts sowie der Erbberechtigung hinterbliebener Kinder auch im Falle einer einseitigen Kündigung regeln.
Und die Steuer?
Ebenfalls mit gravierenden Folgen verbunden sind die extrem hohen Belastungen durch die Einkommensteuerregelungen, da eheähnliche Gemeinschaften ohne Schein vom Amt wie Singles behandelt werden. Wer auf eine Ehe verzichtet, verschenkt enorm viel Geld, mitunter sogar einen fünfstelligen Betrag, denn im Gegensatz zu Eheleuten können sich sogenannte „wilde Paare“ statt 500.000 Euro maximal 20.000 Euro untereinander schenken oder vererben.
Ein gemeinsames Eigenheim ist bei nicht miteinander verheirateten Paaren besonders im Fall einer Trennung stets streitanfällig und führt in der Praxis nicht selten zu erheblichen finanziellen und materiellen Wertverlusten. Wer sich dennoch nicht für das gemeinsame Jawort beim Standesamt oder in der Kirche entscheiden kann, sollte wissen, dass die 2.000 Euro für den Partnerschaftsvertrag klug angelegtes Geld sind.
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