Bürokratische Sammelwut? – Noch mehr Mülltrennung auf dem Bau
Umstrittene Neuregelung
Wie soll es nun in der Praxis laufen mit den neuen Regularien, die sämtliche vorhandenen Recyclingpotenziale von Abfällen ausschöpfen sollen? Das Gesetz gilt auch für kleinste Bauvorhaben, wie beispielsweise Badumbauten, bei denen die beteiligten Bauunternehmen einen lückenlosen und auch nach Jahren noch nachvollziehbaren Nachweis über den Umgang mit sämtlichen Bau- bzw. Abbruchabfällen zu erbringen haben. Der Gesetzgeber versteht darunter sowohl Lagepläne der Baustellen als auch zweifelsfreie Fotodokumentationen sowie sämtliche Lieferscheine, die den kontrollführenden Behörden auf Verlangen vorzuweisen sind. So legitim es für ein rohstoffarmes Land, wie es Deutschland nun einmal ist, sein mag, dem Wirtschaftskreislauf auch kleinste Mengen an recyclingfähigem Material wieder zuzuführen, so umstritten bleibt doch die praktische Umsetzung.
Bürokratischer Mehraufwand
So rechnet der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa damit, dass Unternehmen der Branche künftig durchschnittlich zehn verschiedene Container auf ihren Baustellen deponieren müssen, um die Abfälle auch tatsächlich sortenrein zu trennen. Eine doch sehr anspruchsvolle logistische Herausforderung, da diese Behältnisse anschließend natürlich auch noch zu einem Verwertungsbetrieb zu überführen sind. Als Außenstehender sollte man dazu wissen, dass es im Baugewerbe keinesfalls neu ist, recycelbares Abfallmaterial getrennt zu sammeln und der Wiederverwertung zuzuführen. Aber mit der Neuregelung hat der bürokratische Aufwand gewiss eine ganz neue Qualität erreicht. Zumal es parallel zur Gewerbeabfallordnung für die Baubranche auch noch eine Mantelverordnung als Referentenentwurf gibt, die sich ebenfalls mit mineralischen Bauabfällen befassen wird. Da bleibt nur zu hoffen, dass am Ende nicht wieder der Verbraucher als letztes Glied in der Kette die Zeche zahlen muss – der „Grüne Punkt“ lässt grüßen!
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