Wichtige Versicherungen für Bauherren
Vor dem Bauen
Für die Baustelle tragen Bauherren die volle Verantwortung und haften persönlich, auch wenn die Verkehrssicherungspflichten meist an den Bauleiter delegiert werden. Eine Bauherrenhaftpflicht deckt Personenschäden ab, die trotz ordnungsgemäßer Absicherung der Baustelle auftreten können. Mit Kosten von rund einem Tausendstel der Baukosten, bleibt der Aufwand überschaubar.
Die Bauleistungsversicherung schützt den Neubau während der gesamten Bauphase vor unvorhersehbaren Schäden. Hierzu zählen insbesondere Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, wie etwa Hochwasser oder Sturm. Aber auch Fälle wie unerwartete Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler und Fahrlässigkeit sind abgedeckt. Die Kosten für die Bauleistungsversicherung betragen ebenfalls circa ein Promille der Baukosten.
Nach dem Bauen
Nach Fertigstellung des Baus löst die Wohngebäudeversicherung die Bauleistungsversicherung ab. Sie versichert die Immobilie bei Schäden durch Brand, Rohrbruch, Sturm oder Frost. Weitere Schäden, wie beispielsweise Hochwasser, können individuell mitversichert werden. Die Kosten unterscheiden sich je nach Risiko in der jeweiligen Region und beginnen bei etwa 200 Euro pro Jahr. "Bauhaftpflicht-, Gebäude- und Bauleistungsversicherung sind derzeit per Gesetz keine Pflichtversicherung. Jeder Bauherr sollte allerdings eine dieser drei Versicherungen haben", rät Scharfenorth.
Ergänzend können Bauherren zukunftsweisend eine Lebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen: "Insbesondere Immobilienbesitzer sollten dieses Risiko absichern, um nicht unverhofft in Zwangslagen zu geraten", sagt Scharfenorth.
Sichere Finanzierung
Des Weiteren ist auch eine Absicherung des aufgenommenen Baufinanzierungsdarlehens möglich: So können der Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und Darlehen auch im Fall der Fälle weiterhin bedient werden.
Oft vergessen: Beschäftigen Bauherren selbst jemanden am Bau oder lassen sich helfen, müssen diese Personen bei der zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Es besteht dann Versicherungsschutz für die Folgen von Unfällen am Bau.
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