Wer den Schaden hat... hat hoffentlich eine Haftpflichtversicherung

Eigentum verpflichtet, sagt der Volksmund. Und auch wer gestern noch Mieter war und heute Hauseigentümer ist, hat, juristisch betrachtet, keine Schonzeit zu erwarten, wenn auf seinem Grundstück jemand zu Schaden kommt. Es wurde schon so mancher Hausbesitzer in den finanziellen Ruin getrieben, wenn er aus Versehen oder in dem trügerischen Ansinnen, Geld sparen zu wollen, nicht rechtzeitig genug an den Abschluss einer Haftpflichtversicherung gedacht hat. Ein Plädoyer!

Gefahrenquellen überall

Fehlt die Haftpflichtversicherung, wird der Haus- und Grundstücksbesitzer bei der Regulierung von Schäden an Personen oder Gegenständen mit seinem eigenen Vermögen haftbar gemacht, und das zeitlich völlig unbegrenzt und in der vollen Höhe. Eine Haftpflichtversicherung, die alle Familienmitglieder schützt, kommt im Ernstfall für sämtliche Schäden auf, reguliert entstehende Kosten einer eventuell notwendigen medizinischen Behandlung inklusive der folgenden Rehabilitationsmaßnahmen sowie mögliche Verdienstausfälle, Schmerzensgelder oder Rentenansprüche.

Dennoch sind viele Hausbesitzer fälschlich der Auffassung, dass grundsolide und sicher gebaut wurde, das Grundstück zuverlässig gesichert ist und Menschen somit keinerlei Gefahren ausgesetzt wären. Ein Trugschluss, wie sich immer wieder zeigt. Denken wir nur mal an die nicht zu unterschätzenden Unfallquellen, die sich quer durch das gesamte Jahr aus den Verkehrssicherungspflichten, die jedem Grundstückseigentümer obliegen, ergeben können. Über einen damit verbundenen Rechtsstreit aus den Wintermonaten, mit dem das OLG Brandenburg beschäftigt war, haben wir bereits berichtet. Zahlreiche Gefahrenquellen lauern jedoch auch im Sommer, der besonders in den letzten Jahren immer wieder von katastrophenartigen Unwetterkapriolen geprägt ist.

Sicherheit gewährleisten

Bäume auf dem Grundstück gehören neben den Bedachungen von Wohnhäusern, Garagen und anderen Anbauten zu den häufigsten Unfallquellen, die leider immer wieder zu sehr folgenschweren Personenschäden führen. Nach deutschem Recht sind Eigentümer von Grundstücken dazu verpflichtet, ihren Baumbestand hinsichtlich möglicher Gefahren wenigstens zwei Mal jährlich zu überprüfen. Kontrolliert wird dabei (auch nach jedem Unwetter!) auf krankhafte Stellen und morsche Äste. Bei dieser Gelegenheit wird auch gleich alles zurückgeschnitten, was ins Nachbargrundstück hinüberragt.

Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht heißt im Herbst dafür zu sorgen, dass nasses und rutschiges Laub auf den Wegen des Grundstücks wie auch auf den begehbaren öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb der Umzäunung entfernt wird. Sollte auf dem gesäuberten Gehweg dennoch ein Passant verunfallen, kann dem Eigentümer keine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden und die Haftpflichtversicherung reguliert eventuelle Personen- und Sachschäden. Woran Besitzer von Grundstücken im Winter zu denken haben, behandelten wir bereits in mehreren Artikeln und anhand entsprechender Gerichtsurteile. 

Schutz und Selbstschutz

Abschließend ein kurzer Gedanke, warum gerade zum Schutz der eigenen Besucher unbedingt eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden sollte. Hundertprozentige Sicherheit gibt es in kaum einem Lebensbereich und daher auch nicht auf einem ansonsten als gefahrlos angenommenem Grundstück. Nach einem abendlichen Gartentreppensturz der 82-jährigen Tante Anna wird sich jedenfalls die Versicherung zunächst dafür interessieren, ob die Treppe ausreichend beleuchtet war, einen sicheren Handlauf besitzt und die Stufen auch nicht allzu schief waren.

Oder die Spielkameraden der Kinder, die zu Besuch kommen: Poolbecken, ob leer oder gefüllt, stellen auch solide umzäunt stets eine latente Gefahr dar. Dazu zählen auch Trampolin, Baumhaus oder Klettergerüst, an denen sich kleine Gäste – manchmal auch unbeaufsichtigt – die Zeit vertreiben. So traurig ein möglicher Unfall auch sein mag: Zumindest müssen Grundstücksbesitzer mit einer Haftpflichtversicherung im Ernstfall keine Existenz bedrohenden, finanziellen Risiken befürchten. Und die Versorgung der Verunfallten ist sichergestellt.

 

Bildquelle: © Zerbor - Fotolia.com

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