Mein Laub oder dein Laub? – Nachbar muss Reinigung zahlen

Wer einen Garten besitzt, der muss damit rechnen, dass vom Nachbargrundstück her auch einmal Laub herüberweht. Das gehört einfach dazu und wird auch von den Gerichten in aller Regel milde gesehen. Aber wie immer im Leben machen es der Umfang der Belästigung und die anderen Rahmenbedingungen aus, ab wann man von einer nicht mehr zumutbaren „Laubplage“ sprechen muss. Ein deutsches Gericht hatte hierüber nun zu befinden. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 8/17)

Der Fall

Im konkreten Fall war ein Grundstückseigentümer für mehrere Bäume verantwortlich, die nach landesrechtlichen Bestimmungen allgemein den Grenzabstand verletzten. Eine Beseitigung der Bäume war wegen des Ablaufs der entsprechenden Fristen allerdings nicht mehr durchsetzbar. Es blieb jedoch noch die Frage nach der übermäßigen Belastung der Nachbarn mit dem Laub der Bäume im Raume stehen. 

Das Urteil

Dieser Punkt erwies sich unter den genannten Umständen als relevant. Die Bäume blieben zwar stehen. Aber immerhin gestand der Bundesgerichtshof nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in letzter Instanz den Nachbarn einen Ausgleichsanspruch für den erhöhten Reinigungsaufwand durch die großen Mengen von Laub, Nadeln, Blüten und Zapfen zu. Die erhebliche Menge an Laub war in diesem Fall also als nicht mehr als hinnehmbar zu bezeichnen.

 

Bildquelle: Bundesgeschäftsstelle LBS

Erzähl auch anderen davon

Verwandte Anleitungen

  • Selbermachen

    Junge Bäume umpflanzen

    Mit etwas Vorbereitung und Umsicht lassen sich sehr leicht junge Bäume umpflanzen. Diese Anleitung zeigt wie – und zwar Schritt für Schritt!
  • Selbermachen

    Baum umpflanzen im Herbst

    Wer hätte gedacht, dass sich noch im Spätherbst ein Baum umpflanzen lässt? Doch gerade jetzt bietet sich noch mal eine optimale Gelegenheit!