Ausstieg aus der Baufinanzierung: Fallstricke umgehen

Das Leben hält des Öfteren die vielfältigsten guten aber leider auch bösen Überraschungen für uns bereit. Zu den größten Herausforderungen zählt der Ausstieg aus einer laufenden Baufinanzierung, egal ob ein unverhoffter größerer Geldzufluss oder eine finanzielle Flaute durch plötzliche Arbeitslosigkeit der Grund hierfür ist. In solchen Fällen sollte auch niemand allzu spontan reagieren, denn ein falsch gefasster Entschluss kann durchaus weitreichende Folgen haben, die man nur mit genauer Kenntnis über die vertraglich fixierten Bestimmungen, besonders im klein gedruckten Teil des Kreditvertrages, überblickt. Wenn erst die Gebührenfalle der Banken zuschnappt, sind zusätzliche Kosten von mehreren Tausend Euro für die Häuslebauer leider keine Seltenheit. Dennoch kann es durchaus gelingen, ganz ohne wesentliche Probleme und schadlos aus einer bereits laufenden Baufinanzierung herauszukommen.

Passenden Zeitpunkt finden

Eine Sonderkündigung liegt durchaus im Bereich des Möglichen, wenn z. B. die Immobilie durch den Kreditnehmer veräußert werden soll oder seitens der Bank einer Erweiterung des Finanzierungsvertrages nicht zugestimmt wird. Eine solche Ablehnung könnte dann nämlich zur Folge haben, dass dieses Haus für eine andere Bank als Sicherheit im Rahmen einer Zweitfinanzierung dienen soll. Dennoch muss berücksichtigt werden, dass es in der Regel Kündigungsfristen von nicht unter sechs Monaten gibt, was einen sofortigen Vertragsausstieg unmöglich macht.

Enthalten Finanzierungsverträge eine Zinsbindungsfrist, dürfen sie nach zehn Jahren gekündigt werden, unabhängig davon, ob ihre Restlaufzeit noch über fünf, zehn oder noch mehr Jahre geht. Innerhalb der Zinsbindungsfrist verlangen die Banken bei vorzeitiger Ablösung oder einer Umschuldung sogenannte Vorfälligkeitsentschädigungen für Kredite, die nur selten preiswert sind und mitunter dazu führen, dass eine vorzeitige Kredittilgung ungünstiger ist, als die Finanzierung bis zur Ablauffrist weiter zu bedienen.

Vertragskonditionen beachten

Einer gewissen ökonomischen Logik seitens der Kreditinstitute entbehrt diese Vorfälligkeitsentschädigung natürlich nicht; sind sie doch bestrebt, ein Äquivalent zu den ihnen entgangenen Einnahmen zu erzielen. Dessen Höhe orientiert sich in der Praxis meist am gerade aktuellen Zinsniveau an den Kapitalmärkten sowie der Restlaufzeit des Finanzierungsbetrages.

Anders, wenn zwischen Bank und Kreditnehmer ein Forward-Darlehen ausgehandelt wurde, das die jeweils geltende Zinslage bei der Resttilgung von vorherein berücksichtigt. Selbst wer als Kreditnehmer eine Volltilgung seines Vertrages vor fristgemäßem Ablauf beabsichtigt, sollte sich vorher informieren, ob diese Möglichkeit in seinem Vertrag vorgesehen ist und sich im Zweifelsfall unbedingt mit einem Fachmann auf finanztechnischem Gebiet beraten.

 

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