Reformiertes Baurecht: Die Unsicherheit bleibt

"Es geht noch viel schief auf deutschen Baustellen." Diese Wertung stammt von der langjährigen Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Manuela Reibold-Rolinger, aus der WISO-Sendung vom 29. Januar 2018. Schlechte Verträge würden unterschrieben, sagt die Expertin, in denen vergessen wird, Selbstverständlichkeiten zu regeln. Was genau geht hier schief? Und worauf müssen Bauherren ganz besonders achten?

Fortgesetzte Schieflage

Eine Nachricht, die Bauwillige erschrecken dürfte: Obwohl mit Beginn des Jahres 2018 in Deutschland ein neues Bauvertragsrecht in Kraft getreten ist, seien Ende Januar die meisten neuen Verträge noch immer nicht entsprechend der darin vorgesehenen verbesserten Schutzrechte für Bauherren angepasst, schließt die Expertin am Ende der Sendung. Ein Haus ganz ohne Ärger zu bauen, dürfte daher zumindest zum jetzigen Zeitpunkt noch mit gewissen Hürden verbunden sein.

In ihrer Februar-Ausgabe hat sich die Zeitschrift Finanztest ebenfalls einiger dieser für Bauherren äußerst wichtigen Fakten angenommen und gelangt zu dem Ergebnis, dass kein Bauvertrag ohne vorherige Prüfung durch einen ausgewiesenen Experten abgeschlossen werden sollte.

Worauf Bauherren achten sollten

Rein juristisch sah die Lage bis zum Ende des vergangenen Jahres so aus, dass der Hausbau in seiner rechtlichen Unverbindlichkeit einem Friseurbesuch glich. Mit dem Inkrafttreten der Reform, über die wir bereits in unserer News Deutsches Baurecht auf neue Füße gestellt berichtet hatten, sind es fünf Punkte, die für private Bauvorhaben entscheidende Bedeutung haben. Zur Erinnerung und in Kurzform:

  • erweitertes Widerrufsrecht bei Neubauten sowie größeren Umbauten
  • eine präzise Baubeschreibung für den Auftraggeber wird zur Pflicht
  • die Höhe von Abschlagszahlungen wird mit Obergrenzen neu definiert
  • Änderungen können auch während der Bauphase durch den Bauherren einseitig angeordnet werden
  • der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf Aushändigung baurelevanter Dokumente gegenüber der Baufirma

Praktische Einzelheiten dazu finden sich in der Neuauflage des Bauherrenhandbuchs 2018 der Stiftung Warentest, die auf Anregung durch unseren Testbericht hin noch einmal aktualisiert wurde.

Kompetenten Rat suchen

Was allerdings im neuen Bauvertragsrecht wiederum nicht ausreichende Berücksichtigung fand, sind die fehlenden Sicherheiten bei einer Insolvenz des Bauunternehmens. Für den Fall, dass ein Subunternehmen von Bauträgern oder Generalunternehmern Bankrott geht, ist der Bauherr zwar nicht direkt betroffen. Anders sieht es aus, wenn nur ein einziger Vertragspartner existiert, der zahlungsunfähig wird. Bei dieser Konstellation kann lediglich auf die (neue) Fertigstellungssicherheit verwiesen werden, die nunmehr auf 5 Prozent der geplanten Bausumme festgeschrieben ist und dem Bauherren vor Beginn der Arbeiten in Form einer Bankbürgschaft übergeben werden muss.

Unklarheiten bleiben also auch nach dem Inkrafttreten der neuen Baugesetzgebung erhalten, sodass bei den meisten künftigen Bauherren weiterhin viel technischer wie auch rechtlicher Klärungsbedarf besteht. Neutrale, aber sachkundige Ansprechpartner für eine allgemeine Bauberatung oder Angebotsprüfungen für Neubauten sind die Verbraucherzentralen in den einzelnen Bundesländern (30 bis 180 Euro für ein 20- bis 150-minütiges Beratungsgespräch), die bundesweiten Vereine (z. B. Bauherrenschutzbund, Verband Wohneigentum, Verband privater Bauherren) bzw. Tüv Süd und DEKRA (Beratungshonorar: 182 bzw. 122 Euro/ Stunde).

 

Bildquelle: © ALDECAstudio - Fotolia.com

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