Seit 1. September: Aus für Halogenlampe
Erfolgreich umrüsten
Das vor wenigen Tagen in Kraft getretene Verbot betrifft vorrangig die 230-Volt-Reflektorlampen, also Hochvolt-Halogenspots mit GU10-Fassung. Aber auch den mit 12 Volt betriebenen Lichtspots für Niedervolt-Anlagen geht es an den Kragen, sofern ihre ausgelegte Lebensdauer den Wert von 4.000 Betriebsstunden unterschreitet und sie nicht mindestens die hlöhere Energieeffizienzklasse C erreichen. Für die restlichen Halogenlampen vergab die EU auf beharrliches Drängen der Leuchtmittelhersteller eine letzte Gnadenfrist, ehe das Verkaufsverbot 2018 dann komplett greift. Die einfache Halogen-Glühbirne darf also noch etwas weiterleuchten.
Den Verbrauchern bleiben damit zwei Möglichkeiten: entweder rasch einen ordentlichen Vorrat anlegen; oder gleich von Halogenlampen auf stromsparende LEDs umrüsten. Im Falle der Hochvolt-Halogenspots ist das ohne Weiteres möglich. Denn sie lassen sich einfach durch LEDs mit passendem Sockel tauschen. Was aber die Niedervolt-Spots betrifft, könnte es zu Kompatibilitätsproblemen kommen, falls sich die Transformatoren der bereits im Haus installierten Beleuchtung nicht dafür eignen. Wie sich in so einem Fall Abhilfe schaffen lässt, zeigt z.B. unsere Anleitung LED statt Halogen.
Verbraucher im Dunkeln
Wie jüngst eine Umfrage von Philips Lighting gezeigt hat, ist das Wissen breiter Teile der Bevölkerung zu den alternativen Leuchtmitteln recht dürftig. Von den 5015 Personen u. a. aus Deutschland, Großbritannien und Frankreich, die vom Weltmarktführer in Sachen Beleuchtungslösungen befragt wurden, waren immerhin 75 Prozent von dem gerade in Kraft getretenen Verbot überrascht. Allerdings ist die Anzahl der LED-Nutzer unter den deutschen Umfrageteilnehmern mit 78 Prozent bereits auffallend hoch, wobei das Wissen um die technischen Hintergründe weniger ausgeprägt ist. 24 Prozent der Befragten wollen sich auch nach dem EU-Verbot mit Halogen-Spots bevorraten.
Entspannter Umstieg
Hier noch einige Praxis-Tipps: Da nicht alle auf dem Markt befindlichen LEDs dimmbar und damit im selben Funktionsumfang in älteren Leuchten einsetzbar sind, sollten die entsprechenden Hinweise auf der Verkaufsverpackung (z. B. „dimmable“) beachtet werden. Hier finden sich auch wichtige Angaben zum optimalen Farbwiedergabeindex (Ra-Wert) sowie zur Helligkeit und Farbtemperatur (Angaben in Lumen bzw. Kelvin). Auf der sicheren Seite sind Käufer, wenn die Sockel und Bauformen von LEDs mit denen der bisher verwendeten Halogen-Lampen identisch sind (Steck- oder Schraubsockel).
Die meisten Hersteller bieten auf ihren Onlineportalen Kompatibilitätsübersichten als Kundeninformation an, in denen sich die bisher üblichen Watt-Angaben mit den neuen Lumen-Werten vergleichen lassen. Auch wir haben keine Mühen gescheut, die wichtigsten Fakten in unserem Artikel Halogen durch LED ersetzen übersichtlich zusammenzustellen. Von daher kann jeder ganz entspannt auf LED-Licht umrüsten und dabei künftig mehr als 90 Prozent an Energiekosten sparen.
Bildquelle: diybook
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