Gemäss geltenden Schweizer SIA-Normen (konkret SIA 271) ist dieses Vorgehen NICHT zulässig: Ein nachträglich aufgetragener Zementüberzug (zur Gefällsausbildung, Nivellierung etc.) ist kein zulässiger Untergrund für eine direkt aufgeschweisste bituminöse Abdichtung im Verbund zum Untergrund. Für ein solches Vorhaben gibt es nur die Möglichkeit, die Betonplatte durch den Baumeister bereits als Gefällebeton ausführen zu lassen und darauf im Verbund zu schweissen. Ist eine nachträgliche Gefälleausbildung unumgänglich, muss die bituminöse Abdichtung darauf schwimmend, d.h entkoppelt und zwingend zweilagig erfolgen:
1. Gefälle ausbilden (mittels Zementüberzug oder Gefälledämmung).
2. 1. Lage bituminöse Abdichtbahnen (Unterbahn) lose (meist selbstklebend) verlegen, Stösse und Auf-/Abbordungen korrekt verschweissen.
3. 2. Lage (Oberbahn, je nach Beanspruchung wurzelfest, beschiefert etc.) vollflächig aufschweissen.
4. Darauf dann die Schutz- und Nutzschicht aufbauen (in diesem Fall Platten im Splittbett).
Gemäss geltenden Schweizer SIA-Normen (konkret SIA 271) ist dieses Vorgehen NICHT zulässig: Ein nachträglich aufgetragener Zementüberzug (zur Gefällsausbildung, Nivellierung etc.) ist kein zulässiger Untergrund für eine direkt aufgeschweisste bituminöse Abdichtung im Verbund zum Untergrund. Für ein solches Vorhaben gibt es nur die Möglichkeit, die Betonplatte durch den Baumeister bereits als Gefällebeton ausführen zu lassen und darauf im Verbund zu schweissen. Ist eine nachträgliche Gefälleausbildung unumgänglich, muss die bituminöse Abdichtung darauf schwimmend, d.h entkoppelt und zwingend zweilagig erfolgen:
1. Gefälle ausbilden (mittels Zementüberzug oder Gefälledämmung).
2. 1. Lage bituminöse Abdichtbahnen (Unterbahn) lose (meist selbstklebend) verlegen, Stösse und Auf-/Abbordungen korrekt verschweissen.
3. 2. Lage (Oberbahn, je nach Beanspruchung wurzelfest, beschiefert etc.) vollflächig aufschweissen.
4. Darauf dann die Schutz- und Nutzschicht aufbauen (in diesem Fall Platten im Splittbett).